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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Klöckner: Landwirtschaftliches Bodenrecht bei den Ländern belassen
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Seit der Föderalismusreform 2006 sei es den Ländern möglich, eigene Regelungen zu erlassen, "wenn der politische Wille dazu besteht", stellte Klöckner in einem Schreiben an ihren Schweriner Amtskollegen klar. Auf diese Weise könnten die Länder angemessen und flexibel auf agrarstrukturelle Besonderheiten reagieren.
Dies sei auch deshalb zweckmäßig, weil das derzeitige Grundstückverkehrsrecht noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stamme, erklärte die Bundeslandwirtschaftsministerin weiter. Die größere Vielfalt der Landwirtschaft seit der Wiedervereinigung spreche für die im Rahmen der Föderalismusreform erfolgte Grundgesetzänderung.
Als positives Beispiel führte Klöckner Österreich an. Dort zeige sich, dass mit einem landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrecht auf der Ebene der Bundesländer nicht nur regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden könne, sondern auch bereits seit zehn Jahren Anteilskäufe von juristischen Personen mit Agrarflächen "erfasst, kontrolliert und bei Bedarf beanstandet werden können".
Die CDU-Politikerin bezweifelt zudem, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine solche Grundgesetzänderung zu erreichen wäre. "Anstatt Entscheidungen in Frage zu stellen, die vor vergleichsweise kurzer Zeit von breiten Mehrheiten gefällt worden sind, sollten wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf eine schnelle Modernisierung des Grundstückverkehrsrechts richten", mahnte die Ministerin ihren SPD-Amtskollegen. AgE
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Klöckner: Landwirtschaftliches Bodenrecht bei den Ländern belassen
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Seit der Föderalismusreform 2006 sei es den Ländern möglich, eigene Regelungen zu erlassen, "wenn der politische Wille dazu besteht", stellte Klöckner in einem Schreiben an ihren Schweriner Amtskollegen klar. Auf diese Weise könnten die Länder angemessen und flexibel auf agrarstrukturelle Besonderheiten reagieren.
Dies sei auch deshalb zweckmäßig, weil das derzeitige Grundstückverkehrsrecht noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stamme, erklärte die Bundeslandwirtschaftsministerin weiter. Die größere Vielfalt der Landwirtschaft seit der Wiedervereinigung spreche für die im Rahmen der Föderalismusreform erfolgte Grundgesetzänderung.
Als positives Beispiel führte Klöckner Österreich an. Dort zeige sich, dass mit einem landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrecht auf der Ebene der Bundesländer nicht nur regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden könne, sondern auch bereits seit zehn Jahren Anteilskäufe von juristischen Personen mit Agrarflächen "erfasst, kontrolliert und bei Bedarf beanstandet werden können".
Die CDU-Politikerin bezweifelt zudem, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine solche Grundgesetzänderung zu erreichen wäre. "Anstatt Entscheidungen in Frage zu stellen, die vor vergleichsweise kurzer Zeit von breiten Mehrheiten gefällt worden sind, sollten wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf eine schnelle Modernisierung des Grundstückverkehrsrechts richten", mahnte die Ministerin ihren SPD-Amtskollegen. AgE
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Klöckner: Landwirtschaftliches Bodenrecht bei den Ländern belassen
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen ausgesprochen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht wieder in die Hände des Bundes zu verlagern. Einem entsprechenden Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erteilte die CDU-Politikerin eine klare Absage.
Seit der Föderalismusreform 2006 sei es den Ländern möglich, eigene Regelungen zu erlassen, "wenn der politische Wille dazu besteht", stellte Klöckner in einem Schreiben an ihren Schweriner Amtskollegen klar. Auf diese Weise könnten die Länder angemessen und flexibel auf agrarstrukturelle Besonderheiten reagieren.
Dies sei auch deshalb zweckmäßig, weil das derzeitige Grundstückverkehrsrecht noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stamme, erklärte die Bundeslandwirtschaftsministerin weiter. Die größere Vielfalt der Landwirtschaft seit der Wiedervereinigung spreche für die im Rahmen der Föderalismusreform erfolgte Grundgesetzänderung.
Als positives Beispiel führte Klöckner Österreich an. Dort zeige sich, dass mit einem landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrecht auf der Ebene der Bundesländer nicht nur regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden könne, sondern auch bereits seit zehn Jahren Anteilskäufe von juristischen Personen mit Agrarflächen "erfasst, kontrolliert und bei Bedarf beanstandet werden können".
Die CDU-Politikerin bezweifelt zudem, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine solche Grundgesetzänderung zu erreichen wäre. "Anstatt Entscheidungen in Frage zu stellen, die vor vergleichsweise kurzer Zeit von breiten Mehrheiten gefällt worden sind, sollten wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf eine schnelle Modernisierung des Grundstückverkehrsrechts richten", mahnte die Ministerin ihren SPD-Amtskollegen. AgE


